Wolf darf im Landkreis Helmstedt geschossen werden

zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28. Mai 2025, 08:41 Uhr

Wie der Landkreis Helmstedt mitteilt, darf im Kreis bis Ende des Jahres ein Wolf abgeschossen werden. Start dafür ist ab Anfang Juli, weil die Tiere nur unter strengen Voraussetzungen getötet werden dürfen.

Im Monitoringjahr 2024/2025 wurde das Wolfsterritorium Wolfsburg mit dem Rüden GW3559m, die Wölfin GW3658f und drei Jungtieren bestätigt, darunter GW4499m und GW4616f. Das Territorium Elm südlich von Wolfsburg befindet sich noch unter Beobachtung, auch hier wurde GW3559m nachgewiesen.

Diese Entwicklungen bilden den Hintergrund für eine Allgemeinverfügung, die den gezielten Abschuss des Wolfes GW3559m innerhalb eines bestimmten Gebiets erlaubt, um Konflikte mit Weidetierhaltern zu minimieren.

Der Wolf in Deutschland ist seit dem Jahr 2000 wieder heimisch. Seine Rückkehr nach rund 180 Jahren ist ein Erfolg für den Naturschutz, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Seit 2011 gibt es in Niedersachsen das
erste nachgewiesene Wolfsterritorium, und die Zahl der Territorien wächst aufgrund von Migration aus anderen Bundesländern sehr schnell.

Laut dem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen ist die Anzahl der nachgewiesenen Wolfsterritorien in Niedersachsen jährlich um durchschnittlich rund 47 % gestiegen. In der Region um den Landkreis Helmstedt, die auch die kreisfreie Stadt Wolfsburg und den Landkreis Wolfenbüttel umfasst, sind vermehrt Risse von Weidetieren zu verzeichnen gewesen.

Der Landkreis Helmstedt erteilt deswegen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Jagdgesetzes eine befristete Ausnahmegenehmigung. Der Wolf GW3559m innerhalb eines bestimmten Gebiets in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke gezielt zu töten. Die Verfügung gilt bis zum 31.12.2025.

Abschuss je nur im 5-Kilometer-Umkreis und einen Monat lang

Die Tötung ist nur unter strengen Bedingungen erlaubt. So dürfen nur befugte Jäger die betreffenden Tiere abschießen, die auch den Auftrag dazu bekommen haben. Der Wolf muss zeitnah ein Weidetier gerissen haben. Tierhalter müssen ihre Herden zudem zumutbar schützen. Außerdem dürfen Jäger nur in einem Umkreis von fünf Kilometern und den Monat nach Vorlage des genetischen Nachweises der Wolfsidentität töten.

Während der Brut- und Setzzeiten sowie bei Jungtieren ist eine Tötung untersagt. Nach der Tötung ist die Behörde umgehend zu informieren, und der Wolf ist zu bergen und zu melden. Es gelten auch Maßgaben zum
Schutz der Weidetiere, insbesondere die Verwendung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierte Zäune.

Die Tötung soll möglichst tierschutzgerecht erfolgen, und es sind bestimmte technische Vorgaben zu beachten. Die Verfügung endet automatisch am 31. Dezember 2025 oder bei genetischem Nachweis des Abschusses. Die sofortige Vollziehung ist angeordnet, und die Verfügung wird nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten.

Landrat Gerhard Radeck steht hinter der Entscheidung: „Wir haben uns die Entscheidung für eine solche Allgemeinverfügung nicht leicht gemacht und lange pro und contra abgewogen. Im Ergebnis aber sind wir mit vielen Wolfsexperten einig, dass ein Wolfsmanagement, das auch dem Wolf Grenzen setzt, wichtig ist, um auf Dauer eine gesunde Koexistenz zwischen Mensch und dem nach wie vor geschützten Wolf zu ermöglichen.“

Weitere News