Ein Quadfahrer verursachte in den frühen Morgenstunden des Sonntags, den 7. September 2025, im Büddenstedter Weg in Helmstedt einen Unfall. Der 33-Jährige flüchtete zuvor vor einer Polizeikontrolle.
Einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei fiel auf dem Gelände einer Tankstelle in der Straße Am Ludgerihof ein mit zwei Personen besetztes Quad auf. Keiner der beiden Insassen trug einen Schutzhelm. Der Fahrzeugführer gab vor einer Personengruppe mehrfach lautstark Gas und versuchte, das Fahrzeug auf dem Hinterrad zu einem sogenannten ‘Wheelie’ zu bewegen. Damit versuchte er, die Vorderreifen anzuheben und das Fahrzeug auf die Hinterräder zu stellen.
Die Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin, das Fahrzeug zu kontrollieren. Beim Wenden des Funkstreifenwagens stellten die Beamten zudem fest, dass an dem Quad kein amtliches Kennzeichen angebracht war. Als sie dem Fahrer des Quads deutliche Haltzeichen gaben, beschleunigte dieser sein Fahrzeug stark. Er flüchtete in Richtung Tagebaugelände Helmstedt. Die Streifenwagenbesatzung folgte dem Quad mit ausreichendem Abstand.
Fahrer gleich mehrfach angezeigt
Beim Einfahren in das Gelände am Parkplatz Lappwaldsee übersah der Fahrer des Quads offenbar eine dort befindliche Schranke. Daraufhin kollidierte er damit. Trotz des Aufpralls setzte der Fahrer zurück und stieß erneut gegen die Schranke, woraufhin das Quad abermals ausgebremst wurde. Die Beamten nahmen die beiden Insassen dort kurze Zeit später vorläufig fest.
Durch die Kollision erlitt der 35 Jahre alte Beifahrer leichte Verletzungen. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 33-jährigen Fahrzeugführer ergab einen
Wert von 1,89 Promille. Zudem räumte er ein, vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige keinen Führerschein hat.
Das Quad verfügte des Weiteren weder über eine Zulassung noch über eine Haftpflichtversicherung. Es wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt. Schlussendlich entnahm ein Arzt dem 33-Jährigen eine Blutprobe. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er vor Ort entlassen. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Foto: Für Quads gelten im Straßenverkehr die gleichen Regeln wie für Autos. Foto: Stock