Polizistin im Büro mit Dokumenten
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Polizei Niedersachsen ermittelt in den eigenen Reihen

zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24. September 2025, 10:50 Uhr

Nach dem Fund verfassungsfeindlicher Inhalte in einer Chatgruppe von Polizeibeamten ermittelt die Polizei Niedersachsen erneut in den eigenen Reihen. Am Dienstag, den 23. September 2025, beschlagnahmten und durchsuchten die Beamten die Smartphones und weitere Speichermedien von sieben Polizisten, wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung mitteilt.

„Die Polizei in Niedersachsen geht konsequent gegen Verfassungsfeinde vor, auch wenn sich Anhaltspunkte in den eigenen Reihen ergeben“, sagt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrends (SPD). Ermittelt wird gegen zwei Polizistinnen und fünf Polizisten, die derzeit der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der Polizeidirektion Hannover (PD), dem Landeskriminalamt Niedersachsen und der Polizeiakademie Niedersachsen angehören.

Hintergrund dieser disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen sind Äußerungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in einer Chatgruppe. Im Fall der Beamten liegen die Äußerungen bereits über zehn Jahre zurück. Die Ermittlungen stehen nicht im Zusammenhang mit denen von Anfang September. Am Mittwoch, den 3. September 2025, hatte die Polizei Niedersachsen Speichermedien und Telefone von acht Polizeivollzugsbeamten beschlagnahmt.

Hinweise aus einer anderen Chatgruppe

Hinweise auf die Chatgruppe im aktuellen Fall ergaben sich aus einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Polizeibeamten des Polizeikommissariats Mitte der PD Hannover.

Auch in dieser Chatgruppe versandten die Mitglieder Kommentare und Memes mit rassistischen und die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und diskriminierende Bilder. Diese bestand aus insgesamt 24 Teilnehmenden. Sie kannten sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen und sind aktuell in diversen niedersächsischen Polizeibehörden tätig.

Die Polizei ermittelte gegen alle 20 bis heute in der Landespolizei Niedersachsen verbliebenen Polizisten. Aufgrund des lang zurückliegenden Zeitpunktes konnte die Behörde nur in neun Fällen ein Disziplinarverfahren einleiten. Im Rahmen dieser disziplinarrechtlichen Ermittlungen wurden entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse bei den zuständigen Verwaltungsgerichten (VG) erwirkt. In zwei Fällen lehnte das zuständige VG die Beschlussanträge ab.

Polizei ermittelt zur Haltung der Beamten

Ziel der Ermittlungen ist es jetzt, festzustellen, ob eine verfassungsfeindliche Gesinnung der betroffenen Beamtinnen und Beamten vorliegt.

Strafrechtlich sind die Inhalte bereits verjährt. Auch das Niedersächsische Disziplinargesetz sieht ein sogenanntes Maßnahmenverbot vor, wenn zwischen einem Dienstvergehen und der Ahndung bestimmte Zeiten verstrichen sind. Die Einleitung von Disziplinarverfahren kommt nur dann in Betracht, wenn ernstlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht gezogen werden kann. Dies wäre ausschließlich bei den Chatteilnehmenden der Fall, die aktiv verfassungsfeindliche Inhalte geteilt haben.

„Die vorliegenden Fälle ereigneten sich zwar vor mehr als zehn Jahren, dennoch müssen und werden sie konsequent aufgearbeitet“, sagt Behrens. Verfassungsfeinde hätten in der Polizei Niedersachsen keinen Platz. „Mehr als 24.000 Mitarbeitende der Polizei Niedersachsen arbeiten täglich hart für unsere Sicherheit und verteidigen dabei unsere gemeinsamen Werte und die freiheitlich demokratische Grundordnung.“ Behrens betont aber, dass die Ermittlungen keinen Zeichen für strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei zeigen würden. „Dennoch arbeitet die Polizeiakademie Niedersachsen derzeit an weiteren präventiven Maßnahmen mit dem Ziel einer noch intensiveren Demokratiearbeit und Werteorientierung. Auch das polizeiliche Einstellungsverfahren wurde vor wenigen Monaten bereits mit dieser Zielrichtung neu ausgerichtet.“

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