Screenshot der Internetseite vom Landkreis Helmstedt
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Online-Antrag „Hilfe zur Pflege“ jetzt verfügbar

zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19. August 2025, 13:26 Uhr

Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist an sich schon eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe. Die benötigten Anträge auszufüllen und einzureichen, nimmt ebenfalls viel Zeit im Amt in Anspruch. Mit dem neuen Online-Antrag „Hilfe zur Pflege“ vereinfacht der Landkreis Helmstedt den Betroffenen diesen Schritt nun deutlich.

Kraft für das Wesentliche investieren

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger die Hilfe zur Pflege (SGB XII) auch online beantragen – bequem und sicher. Der Antrag „Hilfe zur Pflege“ unterstützt dann, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das Einkommen und Vermögen den Eigenanteil nicht decken.

Der Online-Antrag ist einfach zu erreichen – entweder über den Direktlink oder über die Homepage des Landkreises Helmstedt www.landkreis-helmstedt.de. Über den Menüpunkt „Online-Services (privat)“ unter dem Titelbild der Seite gelangen Interessierte auf das Online-Angebot des Landkreises. Wer im Suchfeld nun „Hilfe zur Pflege“ eingibt und bestätigt, gelingt mit einem Klick auf die erschienene Weiterleitung zur Seite des Landes Niedersachsen. Hier stehen den Nutzern viele weitere Informationen rund um dieses Thema   zur Verfügung. Des Weiteren hilft ein anschauliches Erklärvideo, welches zusätzlich über Voraussetzungen, Ablauf der Beantragung und den Antrag selbst informiert – verständlich, kurz und hilfreich für alle, die den Online-Weg wählen.

Bund-ID-Konto notwendig

Am Ende der Seite können sich Betroffene dann mit ihrer Bund ID anmelden und den Antrag ausfüllen. Dieser Amtsweg entfällt. Neben dem Formular, in dem online alle Daten eingetragen werden können, gibt es die Möglichkeit, benötigte Dokumente und Nachweise wie Pflegegrad-Bescheide oder Einkommensnachweise ebenfalls mit hochzuladen und direkt abzusenden.

Berechtigt zur Inanspruchnahme der „Hilfe zur Pflege“ sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die vor Heimaufnahme ihren Wohnsitz im Landkreis Helmstedt hatten. Der Antrag ist gebührenfrei. Leistungen werden ab der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Leistungsgewährung ist leider nicht möglich.

Screenshot der Seite des Landes Niedersachsen zur Hilfe zur Pflege
Auf der Unterseite des Landes Niedersachsen zur “Hilfe zur Pflege” sind die Anmeldung zum Antrag sowie Infromationen und ein hilfreiches Erklärvideo zu finden (zur Weiterlieitung Bild anklicken)

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