Nicht alles darf im Landkreis Helmstedt in Altkleidercontainer

zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15. Juli 2025, 13:11 Uhr

Die neue Regelung für die Entsorgung alter Kleidung – die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle –, die seit Anfang Januar gilt, sorgt seit seiner Einführung für Verwirrung. Die Pflicht wurde vielerorts als Verbot aufgefasst, kaputte Kleidung im Restmüll zu entsorgen. Der Landkreis Helmstedt hat deswegen eine Richtlinie herausgegeben, was in die Altkleidercontainer soll und was nicht. Denn als Antwort auf die mit kaputten Kleidern überfüllten Container hatten diverse Anbieter ihre abgebaut.

Laut Landkreis sei diese Getrenntsammlungspflicht schon umgesetzt, da es solche Container in Städten und Gemeinden schon gibt. Um diese bewährten Standpunkte nicht zu verlieren und gut erhaltener Kleidung ein zweites Leben geben zu können, hat die Kreisverwaltung einen Leitfaden zur Entsorgung von Textilien herausgegeben.

Laut Kreisverwaltung sollen Bürger stark zerschlissene, dreckige oder kontaminierte Textilien weiter im Restabfall entsorgen. Damit beruft der Landkreis sich in seiner Pressemitteilung auf einen Hinweis des Verbands der kommunalen Unternehmen (VKU).

Nicht alles darf in Altkleidercontainer

Zu sogenannten „Alttextilien“, die in Altkleidercontainer dürfen, zählen Folgende, wenn sie gut erhalten sind:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe)
  • Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
  • Bettwaren: Daunen- und Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores
  • Stoff- und Plüschtiere

Explizit nicht zu Altkleidern zählt laut Landkreis Helmstedt:

  • Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge
  • Matratzen und Schaumstoffe
  • Teppiche und Auslegware (Teppichboden)
  • Technische Textilien wie Schutzkleidung, Verbandmaterialien, Zelte und Planen
  • Bekleidung, Schule und Stoff- und Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen
  • sonstige Gebrauchsgegenstände

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Unteren Abfallbehörde unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der E-Mail-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.

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