Nach dem zweiten Streik im öffentlichen Nahverkehr in Braunschweig und in den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt liegen bei vielen die Nerven blank. Dennoch können sich Arbeitgeber und Gewerkschaft nicht einigen.
Die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. pochen im aktuellen Tarifstreit dennoch auf ihre jeweiligen Standpunkte. Nach drei Verhandlungsterminen gibt es immer noch keine Lösung und der nächste Termin ist erst am 28. Mai. Außerdem rief ver.di die zweite Woche in Folge zu Streiks auf. Am Mittwoch, dem 14. Mai, und am Dienstag, den 20. Mai, und Mittwoch, den 21. Mai, blieben Busse und Bahnen stehen und Service-Zentren geschlossen.
Streiks für Arbeitgebervertretung unverhältnismäßig
Für den Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes Nahverkehre e. V., Uwe Gaßmann, ist das Vorgehen unverständlich. Die Streiks würden Unternehmer und Aufgabenträger irritieren. Zudem seien Fahrgäste unnötigen Belastungen ausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler besonders betreffen. „Wir sind nach wie vor bereit, mit der Gewerkschaft ver.di auf der Basis des bisher Besprochenen und unseres letzten Angebots konstruktiv zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen“, so Gaßmann. Streiks seien dafür ein unverhältnismäßiges Mittel.
Mehrere Streiks zwischen zwei Verhandlungsrunden sind laut Ver.di-Pressesprecher Tobias Morchard Standard. Das solle den Druck auf die Verkehrsbetriebe erhöhen, auf die Forderungen einzugehen. Sind also nicht explizit Streiks bis zum nächsten Termin ausgeschlossen, rufe die Gewerkschaft regelmäßig zu Streiks auf.
ver.di verlangt mehr Planbarkeit und Anpassungen
Die Gewerkschaft ver.di, deren Mitglieder im Tarifbereich Verkehrsbetriebe Niedersachsen (AVN) arbeiten, fordern unter anderem mehr Löhne und Klarheit. In einer im Februar veröffentlichten Mitteilung listete die ver.di folgende Punkte auf, die ihrer Meinung nach Veränderung bedürfen:
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Die Entgeltordnung und Entgelttabelle des Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) für Niedersachsen soll übernommen werden. Die Stufenlaufzeiten – wie lange ein Arbeitnehmer in einer Gehaltsstufe ist – soll bis zum 1. April angepasst werden.
- Bessere Ausbildungsvergütung: Auszubildende sollen so viel verdienen, wie die Azubis, die nach dem Tarifvertrag Ausbildung des öffentlichen Dienstes (TVAÖD) bezahlt werden. Das auch zum 1. April.
- Automatische Anpassung: Künftige Entgelt- und Vergütungssteigerungen im TV-N Niedersachsen und TVAÖD sollen zeit- und wertgleich übernommen werden.
- Klare Laufzeit: Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags gleichlaufend mit dem TVÖD sein
- Planbare Freizeit: Außerdem soll eine sechs-Tage-Woche nur noch mit dem Einverständnis des Betriebsrates möglich sein.