Landkreis Wolfenbüttel begrüßt neue Landsleute mit Festakt

zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20. August 2025, 17:17 Uhr

„Ich freue mich, dass ich Sie jetzt als Landsleute ansprechen kann.“ Mit diesen Worten hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Videoansprache die 23 Erwachsenen und 9 Kinder während der mittlerweile 38. Einbürgerungsfeier im Landkreis Wolfenbüttel begrüßt. Die Einbürgerungsfeiern sind eine gute Tradition im Landkreis Wolfenbüttel. Während der Feierstunde bekannten sich die neuen Landsleute zum Grundgesetz. Die Urkunden überreichte der stellvertretende Landrat Julian Märtens.

Die Videoansprache des Bundespräsidenten wurde erstmals im Rahmen einer Einbürgerungsfeier gezeigt und soll künftig fester Bestandteil dieser Feiern sein. Steinmeier ging am Donnerstag, den 14. August, auf die nun bestehenden Rechte und Pflichten der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein: „Sie haben weitreichende Möglichkeiten, sich in der Gesellschaft einzubringen.“ Das Grundgesetz garantiere Rechte wie die unverletzliche Menschenwürde, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Religionsfreiheit sowie das aktive und passive Wahlrecht.

Musikalisch begrüßt

Zuvor begrüßte der stellvertretende Landrat Julian Märtens (SPD) die Gäste. „Ihre sechzehn Herkunftsländer spiegeln die Vielfalt unseres Landes wider. Es gibt viele Gründe, warum sie hergekommen sind: Arbeit, Familie, die Liebe, aber auch Flucht vor Krieg und Verfolgung haben sie zu uns in den Landkreis gebracht. Jetzt ist der Landkreis, ist Wolfenbüttel, ihr Zuhause. Sie haben zudem alle Voraussetzungen erfüllt, Staatsbürgerin und Staatsbürger in Deutschland zu werden“, so Märtens.

Musikalisch begleitete die Musikschule Drewes die Feierstunde, Sie spielten die Stücke „Don’t Let the Sun Go Down on Me“ von George Michael und Elton John sowie „Halt mich“ von Herbert Grönemeyer. Für die stimmungsvolle Interpretation sorgte Torsten Drewes am Klavier und Gesang. Für den guten Klang sorgte Simon Bennöhr an der Technik.

Der offizielle Festakt wurde mit dem gemeinsamen Singen der deutschen Nationalhymne beendet.

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