Landesregierung erleichtert Zugang zu Hilfe für Pflegebedürftige

zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09. September 2025, 15:02 Uhr

Die Landesregierung hat am Dienstag, den 9. September 2025, die Anerkennung von Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige erleichtert. Wie die Staatskanzlei mitteilt, soll die Änderung gerade ehrenamtlichen Helfern – sogenannte Nachbarschaftshelfer – zugutekommen.

Das Land hat mit der Entscheidung die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (AnerkVO SGB XI)“ geändert. Damit wollen die Politiker die Anerkennung niedrigschwelliger Hilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen durch ehrenamtliche Helfer weiter erleichtern.

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen der Anerkennung sowie die Qualitätssicherung von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (AZUA). Dabei handelt es sich um ebendiese niedrigschwellige Hilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen. Das beinhaltet Unterstützung beim Einkaufen, beim Kochen oder die Begleitung zu Arztbesuchen. Unabhängig davon, ob sie in Großstädten wie Braunschweig oder in Landkreisen wie Wolfenbüttel oder Helmstedt wohnen, soll ihre Leistung anerkannt werden.

Anknüpfen an Neuerungen von 2022

Diese Hilfeleistungen erbringen unter andrem gewerblich oder ehrenamtlich tätige Einzelpersonen. Zum 1. Februar 2022 novellierte das Land die Verordnung, um dem Kreis der gewerblich und ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen die Möglichkeit einer Anerkennung zu eröffnen.

Diese Anerkennung war nötig, damit Nachbarschaftshelfer ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen können. Bis zu 131 Euro monatlich bekommen die ehrenamtlichen Helfer für ihre Arbeit. Die Änderungen hatten zu einer deutlichen Steigerung anerkannter AZUA geführt. In Umsetzung des Ziels der Landesregierung „einfacher – schneller – günstiger“ soll jetzt das Anerkennungsverfahren für die Angebote ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer weiter entbürokratisiert werden.

Die Anerkennungsvoraussetzungen sollen von ihnen zukünftig ausschließlich gegenüber den Pflegebedürftigen zur Vorlage bei deren Pflegekasse nachgewiesen werden (sogenannte Anerkennungsfiktion). Eine weitere Erleichterung soll für sie durch den Verzicht auf die Vorlage eines Führungszeugnisses sowie den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erreicht werden.

Beitragsbild: Das Land Niedersachsen unterstützt die Unterstützer. Die Anerkennung der Arbeit soll für Nachbarschaftshelfer einfacher werden. Foto: Stock

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