Zum Abkühlen in den nächsten See oder ein Schwimmbecken springen, ist für viele Menschen gerade im Sommer verlockend. Hohe Temperaturen ziehen sie an, in oder aufs Wasser. So viel Positives Freizeit auch bringt, so schnell können diese gefährlich werden.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) warnt deswegen vor unbedachten Entscheidungen. In der Erfahrung der Mitarbeitenden unterschätzen viele Leute die Gefahren von natürlichen, aber gepflegten Gewässern. Manche ignorieren sogar Warnschilder.
„Wasser ist Leben – aber auch lebensgefährlich. Das weiß nur zu gut, wer wie die Beschäftigten des NLWKN, jeden Tag für, an, auf und manchmal sogar in Gewässern arbeitet“, sagt Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im Landesbetrieb. Viele der Mitarbeitenden würden zwar selbst in ihrer Freizeit Wassersport betreiben. „Aber: Ein Fluss ist kein Freizeitpark. Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken“, betont er.
Düker haben in der Wasserwirtschaft eine Funktion
Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten.
Baden in natürlichen Gewässern erlaubt heißt nicht sicher
Zwar erlaube das niedersächsische Wassergesetz grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie beispielsweise Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“. Laut Landesbetrieb bedeutet aber nicht, dass das Baden in Flüssen ungefährlich ist.
Im Gegenteil: Der NLWKN rät davon dringend ab. Denn sowohl das Wasser selbst als auch Hindernisse sowie Müll über und unter Wasser können schnell zur tödlichen Gefahr werden. Das gilt insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen.
„Ähnlich wie bei einem Spaziergang in Wald gilt: ‚Erlaubt‘ heißt lange nicht ‚ungefährlich‘. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und bewachten, ausgewiesenen Badestellen. Das zeigen auch die jährlichen Statistiken der DLRG über Ertrinkungsunfälle“, erklärt Drosten.
Daher bittet der Landesbetrieb um besondere Vorsicht und die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen.
Im Vorfeld zu Maßgaben an natürlichen Gewässern informieren
Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Dies wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem auch durch Gemeingebrauchsverordnungen, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen, festgelegt. Diese sind bei den Unteren Naturschutzbehörden einsehbar.
Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld informieren, stets vorsichtig sein und mit dem eigenen Verhalten mithelfen, sich, andere und die Natur zu schützen. Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt.
Beitragsbild: Nicht in jeden See oder Fluss kann man unbedenklich hineinspringen. Foto: Stock