Für einige Grundstücksbesitzer könnte die Grundsteuer bald sinken. Im niedersächsischen Landtag wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt, mit dem Gemeinden bei der Höhe der Grundsteuer mehr Entscheidungsfreiheit bekommen.
Mit der aktuellen Grundsteuerreform müssen nicht wenige Grundstücksbesitzer wesentlich mehr Steuern zahlen. Laut niedersächsischer Landesregierung haben sich besonders zwei Fällen die Grundsteuer „unangemessen erhöht“. Vor allem betreffe es Resthöfe und einige unbebaute und ungenutzte Grundstücke draußen.
Die neue Regelung würde für Resthöfe mit einer Nutzfläche von mehr als 300 Quadratmeter. Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude auf dem Hof dürfen nicht mehr für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Laut Vizepräsident des niedersächsischen Landtags Marcus Bosse (SPD) würden unter der neuen Grundsteuer als wirtschaftliche Fläche besteuert, obwohl sie so nicht genutzt würden. Das solle sich ändern.
Von dieser Änderung würden auch Besitzer von Grundstücken profitieren, deren Grund und Boden aus Wiesen und Teichen bestehen, die nicht wirtschaftlich genutzt werden können. Dazu zählen laut der niedersächsischen Staatskanzlei auch Grundstücke „die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden, und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen“.
Entscheidungsmacht über Grundsteuer zu Kommunen
Mit dem neuen Zusatz sollen die Kommunen von Fall zu Fall selbst entscheiden dürfen, ob die höheren Steuern angemessen sind oder nicht. So sollen es möglich sein, dass die Gemeinden die Steuer ganz oder teilweise erlassen dürfen.
Das ist für die Schöppenstedter SPD-Fraktion ein Erfolg. Diese war gemeinsam mit dem Stadtdirektor Rainer Apel mehrmals zu Gesprächen mit der niedersächsischen Finanzverwaltung nach Hannover gereist. Laut Marcus Bosse hat die Fraktion erst das Gespräch mit dem lokalen Finanzamt und später mit dem Finanzministerium gesucht.
SPD-Fraktionschef Kolja Mühe und Bürgermeisterin Andrea Föniger begrüßen nach ihrem Engagement die Entscheidung, das Gesetz anzupassen. „Wir freuen uns, dass unsere gut ausgearbeiteten Argumente Gehör gefunden haben.“ Denn in der ländlichen Region in den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt gibt es viele solcher Grundstücke.
Die Staatskanzlei begründet ihre Entscheidung damit, dass es bis zur Auswertung der Gesetzesänderung noch zu lange hin ist. Die ist erst zum 31. Dezember 2027. Zu lange bei diesen „zuvor nicht absehbaren Härten“, erklärt Finanzminister Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen). Daher wurde die Ergänzung des Gesetzes vorgezogen.
„Wir halten mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes Wort und eröffnen die Möglichkeit, Bürgerinnen, Bürger und Vereine wirksam zu entlasten“, sagt Heere.
Der Gesetzesentwurf geht nun in die nächste Runde. Jetzt werden die betroffen Verbände an der Gesetzgebung beteiligt. So können beispielsweise Kommunen Bedenken und Verbesserungsvorschläge teilen oder offene Fragen klären.