Gießen im Landkreis Helmstedt nur noch eingeschränkt erlaubt

zuletzt aktualisiert: Freitag, 11. Juli 2025, 17:17 Uhr

Der Landkreis Helmstedt reagiert auf die anhaltende Trockenheit und erlässt eine sogenannte „Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer und Grundwasservorkommen“. Ab Freitag, 18. Juli, ist die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung zur Bewässerung und Beregnung mit Pumpen bis zum 30. September 2025 untersagt. Das gilt selbst dann, wenn dafür eine gültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.

Besonders betroffen sind Flüsse und Bäche wie Aller, Schunter sowie kleinere Gräben und Mühlengräben, die inzwischen unter extremem Niedrigwasser leiden. Ziel der Maßnahme ist es, die Gewässer und ihre Ökosysteme vor dem Austrocknen zu schützen.

Einschränkungen auch für Grundwasser-Nutzung

Neben dem Verbot aus Oberflächengewässern wird auch die Nutzung von Grundwasser zeitlich begrenzt. Die Bewässerung von öffentlichen, privaten, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen ist täglich zwischen 10 und 18 Uhr untersagt – unabhängig davon, ob sie mit oder ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgt. Nur das Gießen mit Leitungswasser aus dem Trinkwassernetz bleibt auch tagsüber erlaubt. Der Landkreis empfiehlt jedoch, auch hierbei auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden auszuweichen, um die Verdunstung zu minimieren.

Grundwasserstände weiterhin kritisch

Die Pegelmessungen zeigen alarmierende Werte: Die Grundwasserstände im Landkreis befinden sich nach dem extrem trockenen Jahr 2022 weiterhin auf niedrigem Niveau. Weil sich die Wasservorräte nicht erholt haben und erneut zu sinken drohen, ist ein sorgsamer Umgang mit Wasserressourcen dringend geboten.

Ein weiterer Grund für die Einschränkungen ist der Zusammenhang zwischen Grundwasser und Oberflächengewässern: Sinkt der Grundwasserspiegel, wirkt sich das direkt auch auf den Wasserstand in Flüssen und Bächen aus.

Die Einhaltung der neuen Regeln wird kontrolliert. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – im Einzelfall bis zu 50.000 Euro. Schon 2022 hatte der Landkreis wegen ähnlicher Trockenheit ein vergleichbares Verbot ausgesprochen.

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