Kulturschaffende können noch bis Ende September 2025 eine Förderung beim Landkreis Helmstedt beantragen. Der Einsendeschluss für Anträge auf kulturelle Fördergelder für das Jahr 2026 ist am Dienstag, 30. September. Diese Zuwendungen können Vereine und Gruppen beantragen, die Kulturangebote organisieren.
Das heißt, Verbände, Vereine, Einrichtungen, Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen können für ihre Projekte beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen im Helmstedter Kreisgebiet erfolgen.
Der Landkreis fördert Aufwendungen für öffentliche Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung, sowie Maßnahmen im Bereich einer dreijährigen kontinuierlichen Kleinförderung, die im Landkreis Helmstedt durchgeführt werden.
Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, maximal 2.000 Euro bei Projekten und 1.000 Euro bei der kontinuierlichen Kleinförderung pro Jahr. Der formelle Antrag kann auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Er ist bis zum 30. September bei der Kulturabteilung des Landkreises Helmstedt
Beitragsbild: Der Landkreis Helmstedt fördert Kulturveranstaltungen. Foto: Stock