Mit einem neuen Runderlass haben das Landwirtschafts-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium in Niedersachsen die Genehmigungsverfahren für Tierhaltungs- und Biogasanlagen deutlich verschlankt. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, ohne dabei Umweltstandards aufzugeben. So soll es für Betreiber Erleichterungen geben.
Ab sofort müssen bei Neu-Genehmigungen von Tierhaltungs- und Biogasanlagen nur noch vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte vorgelegt werden. Bei baulichen oder immissionsschutzrechtlichen Änderungen sind künftig lediglich jene Anpassungen anzuzeigen, die eine düngerechtliche Relevanz haben. Die zuständige Düngebehörde prüft daraufhin, ob ein neues Konzept notwendig ist. Grundlage dafür sind bereits vorhandene Daten, etwa aus der verpflichtenden Meldung von Wirtschaftsdüngern oder zur Düngung selbst.
Das betrifft auch Betriebe in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel.
Erleichterungen ohne Qualitätsverlust
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) sieht in der Neuregelung einen wichtigen Fortschritt: „Durch die Verschlankung des Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus erreicht worden – ohne Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens hinnehmen zu müssen.“
Beispielhaft nennt das Landwirtschaftsministerium Änderungen wie die Umstellung von Tierhaltungssystemen oder eine verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen – Eingriffe, die bislang automatisch ein vollständiges neues Verwertungskonzept nach sich zogen.
Umweltschutz bleibt im Fokus
Trotz der Vereinfachungen betont Umweltminister Christian Meyer (Grüne) die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen: „Angesichts des Nitrat-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist Bundeslandwirtschaftsminister Rainer aufgefordert, umgehend ein Aktionsprogramm zur Reduzierung der Überdüngung in der Landwirtschaft aufzulegen.“
Er kritisiert zudem die ersatzlose Streichung der Stoffstrombilanzverordnung durch den Bund, die zu einer geringeren Transparenz bei den Nährstoffflüssen führe. Niedersachsen setze sich daher auf Bundesebene weiterhin für praktikable, verursachergerechte und wirksame Maßnahmen zum Gewässerschutz ein.
Hintergrund: Weniger Aufwand, schnellerer Ablauf
Bislang mussten Betriebe bei nahezu jeder Änderung – auch bei tierwohlorientierten Umbauten – umfangreiche neue Nährstoffverwertungskonzepte einreichen. Dies führte zu langen Genehmigungszeiten und erheblichem Verwaltungsaufwand. Mit dem neuen Erlass, der ab dem 17. Oktober in Kraft tritt, wird das Verfahren nicht nur vereinfacht, sondern auch inhaltlich an das aktuelle Düngerecht angepasst.
Die Landesregierung erhofft sich dadurch schnellere Genehmigungen und eine praxisnähere Umsetzung der Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe – bei gleichbleibend hohem Standard im Umwelt- und Gewässerschutz.
Beitragsbild: Diverse Ministerien verschlankten das Genehmigungsverfahren für Tierhaltungs- und Biogasanlagen. Foto: Stock