„Die lose Gruppe, die es schon gibt, formalisiert“, beschreibt Janto, kurz für Jan Tobias, Biedermann das SchElm-Net. Er stellte der Gruppe in Schöppenstedt die Satzung vor, die die Grundlage des Vereins bilden soll. Das Treffen fand am Montag, den 26. Mai, im Schützenhaus in Schöppenstedt statt.
Der Verein in Entstehung will mehrere Vereine und Einrichtungen wie Schulen und Verwaltungen unter einen Hut bringen. Wie der englische Teil des Namens – net – beschreibt, soll der Verein ein Netzwerk zwischen den bestehenden Strukturen bilden. Dabei geht es laut Anwesenden nicht nur um den Austausch, sondern auch um gegenseitige Unterstützung. Sei es tatkräftige Hilfe, Verleih von Geräten oder Mobiliar oder Expertise.

Der Verein soll auch eine eigene Internetseite haben. Dort wollen sie Informationen bündeln. Kleinere Vereine sollen dort mit eigener Internetpräsenz untergebracht sein.
Netzwerk und Wissensschatz für Vereine und Einrichtungen
Sebastian Niehoff betont bei der Sitzung auch, dass der Verein unter anderem Informationen und Kontakte sammelt, um diese bei ähnlichen Prozessen wiederverwenden zu können.
Andrea Föniger ist begeistert, wie engagiert die Mitglieder der anderen Vereine und Schulen beim Thema sind. Die Idee für den Verein ist aus einer Demonstration 2024 heraus entstanden, die sie organisiert hat. Die Teilnehmenden demonstrierten für Demokratie. „Dieser Zusammenhalt, der bei dieser ersten Demonstration da war, den wollten wir uns bewahren“, sagt sie. Ein Jahr und mehrere Veranstaltungen später wird die gegenseitige Hilfe in einem Verein verpackt.
Damit der Verein auch als gemeinnütziger Verein eingetragen werden kann, muss alles seine Ordnung haben. Die Satzung muss zuerst stehen, erklärt Janto. Sie deckt dabei die Aufgaben, die Struktur und die Mitgliedsregelung des Vereins ab.
Rechtliche Feinheiten sind wichtig
Bei letzterem gab es tatsächlich Redebedarf: Denn rechtlich gesehen gibt es einen Unterschied zwischen natürlichen Personen und rechtlichen Personen – beispielsweise Vereine und Institutionen. In der Satzung oder in einer eigenen Mitgliedsordnung muss festgelegt werden, ob und welche rechtlichen Personen Mitglieder werden dürfen. Denn aktive Mitglieder dürfen mit ihrem Stimmrecht Einfluss auf das Vereinsleben ausüben.
Die Kritikpunkte arbeitet Biedermann bis zum nächsten Treffen Anfang Juli ein. Die Organisatoren des Treffens, Biedermann, Sebastian Niehoff und Andrea Föniger hoffen, die Satzung noch vor den Sommerferien beschließen zu können. Denn dann können die nächsten Schritte auf dem Weg zur Gründungssitzung gegangen werden.
Kerstin Hübner, als Mitglied der Wochenmarkt-Griller vor Ort, freut sich über den Vorstoß. „Je besser wir vernetzt sind, desto besser klappt das.“